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Falls Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden ist es, in Ihrem eigenen Interesse, sehr wichtig nachfolgende Punkte unbedingt zu beachten:

  • Es steht jedem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung, Begutachtung und Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe zu beauftragen. Das ist auch dann möglich, wenn die Versicherung (ohne Einverständnis des Geschädigten) einen Sachverständigen bestellt oder schickt. Die Kosten für das vom Geschädigten in Auftrag gegebene Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig. Einzige Ausnahme sind sogenannte Bagatellschäden.
  • Damit dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche auch in vollem Umfang erstattet werden ist eine vollständige Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang erforderlich.
  • Durch die Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumgang ist auch gewährleistet, dass der gesamte Unfallschaden erkannt und beseitigt werden kann.
  • Auch eine eventuell entstandene Wertminderung des Fahrzeugs kann durch ein Gutachten ermittelt und belegt werden. Diese wird ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen oft vergessen oder übersehen und dadurch verzichten Geschädigte häufig auf einen nicht unerheblichen Wertminderungsbetrag.
  • Mit einer Beweissicherung über Schadenart und Umfang kann in vielen Fällen auch ein Streit um den Schadenhergang oder über die Reparaturdurchführung verhindert werden.
  • Jedem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Gegner aufgrund des Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung), dies gilt auch dann wenn der Geschädigte die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt. Er ist nicht verpflichtet die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.04.1993, AZ:VIZR181/92).
  • Ein Gutachten gibt auch Auskunft über die unfallbedingte Ausfallzeit (die Zeit in der das Fahrzeug dem Geschädigten nicht zur Verfügung steht). Diese Zeit wird benötigt um Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall- entschädigung belegen oder geltend machen zu können.
  • Eventuelle Aussagen oder Einwände des Schädigers (z.B. über Vor- oder Altschäden, geringere Schadenhöhe usw.) können durch ein Gutachten widerlegt oder entkräftet werden.
  • Durch ein Gutachten mit Lichtbildern kann dem Käufer, beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges, der genaue Schadenumfang aufgezeigt und belegt werden, da ein Unfallschaden, selbst wenn er repariert ist, in der Regel


Hier nun noch einige Tips zu einer reibungslosen und schnellen Abwicklung

Achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Abwicklung und Regulierung Ihres Schadens. Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf vollständigen oder teilweisen Ersatz Ihres Schadens. Nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Rechte und schalten Sie, falls notwendig, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

Im Falle eines Unfalles sollten Sie Sich folgende Punkte notieren:

  • das amtliche Kennzeichen des Gegners
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Ggf. Dienststelle und Name des Polizeibeamten der den Unfall aufnimmt   (bei einer unklaren Unfallsituation, sollten Sie immer darauf bestehen die  Polizei hinzuzuziehen).
  • Bei Unfällen mit Personenschäden müssen Sie immer die Polizei rufen!
  • Fotografieren sie, wenn möglich, den Unfallort und die Unfallfahrzeuge in  der Endstellung oder der Stellung des Zusammenstoßes. Achten Sie darauf auch Bremsspuren, die Lage Glasscherben oder Fahrzeugteilen,  Flüssigkeitsaustritte usw. zu dokumentieren. (Es reicht vollkommen aus, hierfür eine einfache Kamera im Fahrzeug mitzuführen).
  • Fertigen sie gegebenenfalls eine Skizze vom Unfallhergang und Unfallort, zeichnen sie markante Punkte ein (Gullideckel, Sträucher, Bäume usw.) und notieren Sie in kurzen Stichworten den Unfallhergang aus ihrer Sicht.
  • Sie sollten darauf bestehen, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger zur Beweissicherung und Begutachten beauftragt  wird oder beauftragen Sie diesen selbst.  Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender  Rechtsprechung zum Schaden und können darum bei einem  Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Versicherungen dürfen grundsätzlich keinen qualifizierten Sachverständigen ablehnen, es sei denn, der  Schaden ist für den Laien erkennbar als Bagatellschaden. Sie müssen  Sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten einlassen (denken Sie an die Ihnen eventuell zustehende Wertminderung, die der von Ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige ermittelt).


Bitte beachten Sie:

Die Qualifikation des von Ihnen beauftragten Gutachters und dessen Unabhängigkeit garantieren die vollständige Schadenermittlung und die Erstellung eines korrekten Gutachtens.


Wenden Sie Sich unbedingt an einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.

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